Die Service-Techniker und Monteure der Schindler AG sind künftig im E-Auto auf Deutschlands Straßen unterwegs und verringern darüber den CO2-Fußabdruck des Unternehmens.
Zwei Drittel der Emissionen werden derzeit noch durch die Fahrzeugflotte verursacht. Daher ist der Wechsel zur E-Mobilität ein wirkungsvoller Schritt, mit dem Schindler seine Leistungen rund um die vertikale Mobilität noch umweltbewusster gestaltet.
Dazu zählen auch die neu gelieferten Solarcarports in Berlin auf dem Schindler Campus. Mit der technologischen Weiterentwicklung der Elektromobilität, der höheren Reichweite und der wachsenden Ladeinfrastruktur kann der Service auch bei Firmenkunden weiterhin in höchster Qualität und klimafreundlich gewährleistet werden.
Für viele Arbeitgeber ist es auch wichtig, dass Mitarbeiter, Besucher und Kunden auf dem Firmengelände Solarstrom tanken können. Hierzu werden die Wallboxen im Solarcarport integriert. Auf Wunsch sind die Visualisierung der erzeugten Solarstrommengen auch für die Webseite, Smartphone APP oder Eingangsbereiche möglich.
Eine Wesentlichkeitsanalyse ergab, dass das Unternehmen mit Maßnahmen in den Bereichen kontinuierliche Erhöhung der Sicherheit, Gewinnung vielfältiger Talente, gesellschaftlicher Beitrag durch Bildung, Wegbereiter smarter urbaner Mobilität, Senkung der Emissionen der Fahrzeugflotte und Nachhaltigkeit in der Lieferkette den größten Effekt für eine nachhaltige Zukunft leistet.
Solarcarport Pflicht in Baden-Württemberg
Das Mitte Oktober 2020 novellierte (ergänzender Nachtrag) Klimaschutzgesetz in Baden-Württemberg führt unter anderem eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen für neue Parkplätze ein.
Mit §8b besteht eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Parkplatzflächen. Beim Neubau eines für eine Solarnutzung geeigneten offenen Parkplatzes mit mehr als 75 Stellplätzen für Kraftfahrzeuge ist über der für eine Solarnutzung geeigneten Stellplatzfläche eine Photovoltaikanlage zu installieren.
Solarcarport Pflicht in Nordrhein-Westfalen
Auch in NRW gilt für neu gebauten offene und gewerbliche Parkflächen mit mehr als 35 Plätzen ab sofort mit die Photovoltaik-Anlagen Pflicht.
Solarcarport Pflicht in Rheinland-Pfalz
Im Gesetz ist festgelegt, dass gewerblich genutzte offene Parkplätze ab einer Stellplatzgröße von 50 Fahrzeugen mit einer überdachten Solarcarport Solaranlage betrieben werden müssen. Die Solarpflicht gilt ab 1. Januar 2023.
Solarpflicht für Carports in Schleswig-Holstein
So soll bei neu errichteten Parkplätzen mit mehr als 100 Stellplätzen zukünftig eine Überdachung mit Photovoltaikanlagen zum Standard werden. Der Gesetzentwurf wird in kürze veröffentlicht und soll ab Januar 2022 gelten.