Premium Solarglas Photovoltaikanlagen auf unseren Solarterrassen & Solarcarports werden in der Schweiz vom Bund gefördert.
Ab 1. Januar 2018 werden Betreiber von neuen Photovoltaikanlagen mit einer Leistung zwischen 2 kW und 100 kW mit einer "Einmalvergütung für kleine Anlagen" (KLEIV) gefördert.
Wir setzten hierbei ein spezielles 10 mm Verbundsicherheitsglas mit höchster Hagelfestigkeit ein. Auf diese Dachintegrierte Photovoltaikanlage erhalten Sie die höchste Förderung.
Förderhöhe bei Fertigstellung ab dem 01.04.2018:
Grundbeitrag: 1.600 CHF
Leistungsbeitrag: 460 CHF/kWp
Förderung pro Solarmodul entspricht ca. 75,90 CHF für jedes Modul 1 m² Dachfläche).
Beispielrechnung:
Ein Terrassendach 6.00 m Breite x 4.60 m Tiefe enthält 24 Module.
1.600 CHF + 24 x 75,90 CHF = 3.421,60 CHF Förderung in der Schweiz.
Zusätzlich werden ca. 4.000 kWh pro Jahr kostenfreier Strom für Sie erzeugt. Machen Sie Ihre eigene Energiewende und sich unabhängiger.
Eigenverbrauchsregelung
Sie haben das Recht, den selbst erzeugten Strom zu verbrauchen (Eigenverbrauch). So muss ein Netzbetreiber im Rahmen seiner Abnahme- und Vergütungspflicht dem Ihnen nur die tatsächlich ins Netz eingespeiste Elektrizität vergüten (Überschussproduktion), nicht aber den vor Ort selber und zeitgleich verbrauchten Strom.
Eigenverbrauch liegt auch dann vor, wenn der Strom am Produktionsort nicht vom Produzenten selbst, sondern von Dritten verbraucht wird (z.B. von der Mieterschaft).
Hinweis:
Schnell sein lohnt sich, denn sobald die Fördermittel vergeben sind besteht kein Anspruch mehr. Sie finden weitere Infos beim Bundesamt für Energie BFE.
Bei Fragen zu der Förderung erreichen Sie die Vergabestelle telefonisch von 9 bis 12 Uhr und von 13:30 bis 16 Uhr unter +41 84 8014014.
Die Förderung kann erst nach erfolgter Inbetriebnahme bei Pronovo beantragt werden. Gemäss aktueller Planung ist auch bei der Einmalvergütung mit längeren Wartezeiten für Neuanmeldungen ab dem 1. Januar 2018 zu rechnen. Bei der KLEIV beträgt die Wartezeit für Anlagen, die ab 2018 ihre Inbetriebnahme melden, mindestens 30 Monate.
Alle Angaben ohne Gewähr und sind als Beispielrechnung zu verstehen. Für Änderungen oder Korrekturen der Regierung, Bund, Swissgrid oder anderen Beteiligten übernehmen wir keine Haftung.
Solarterrassen & Carportwerk GmbH
René Hackney
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