Im Experten Interview: Photovoltaik-Urgestein Thomas Büttner erklärt im Oliver Hackney, Geschäftsführer Premium Solarglas GmbH, wie die 70 % Regel funktioniert und warum dies für Bauherren keine finanziellen Nachteile bedeutet.
Die Standardvariante ist die 70 % Regelung. Das bedeutet, dass der Wechselrichter aufgrund der gesetzlichen Vorgabe maximal 70% von den theoretischen „Laborhöchstwerten“ produzieren darf.
Diese Aussage bedeutet nicht, dass 30% von Ihrem erzeugten Strom vernichtet werden oder nicht erzeugt werden dürfen. Es bedeutet auch nicht, dass Ihre Solaranlage 30% weniger als erwartet produziert oder Sie 30% mehr bezahlen als Sie erhalten.
Der tatsächliche Verlust liegt bei einem Solarcarport oder Solarterrasse unter 1 Prozent und wird bereits bei einer Beispielrechnung berücksichtigt. Ein Nachteil, trotz dieser großen Verwirrung entsteht nicht.
Eine durchschnittliche Solaranlage z.B. mit 5.00 kWp kann nicht von früh morgens bis Abends an jedem Tag zu jeder Zeit 5.000 Watt produzieren. Auch wenn theoretisch diese Leistung unter Laborbedingungen möglich wäre, ist es in der Praxis nicht möglich. Die durchschnittliche Auslastung der Solaranlage liegt bei ca. 45 - 75%.
Selbst unter perfekten Bedingungen sind keine 100% Leistung der Laborwerte möglich, den Grund hierfür haben wir an wenigen Beispielen gezeigt. Es ist ein Zusammenspiel aus hunderten Faktoren, aber einige hier:
Ein absolut sonniger Tag im April zeigt die maximale Leistung von 72% zur Mittagszeit bei einer Solarterrasse mit 2.5 kWp unter perfekten Bedingungen.
Für ca. 1 Stunde werden 2% an diesem Tag, die über den 70% liegen nicht eingespeist. Der Verlust an diesem Tag unter perfekten Bedingungen beträgt im Höchstfall 2% von 2.5 kWh => x 7-9 Cent Einspeisetarif = 0,004 €.
Perfekte Bedingungen sind 180 Grad Südausrichtung und freistehend, sprich den ganzen Tag von früh Morgens (Osten) bis Abends (Westen) kein Baum. Vergleichbar wie frei stehend auf einem Feld ohne Bäume usw. Sobald die Terrasse nur etwas abweichend ist, eine leichte Verschattung vom Haus, Nachbarn, Baum, Dachüberstand hat wäre der Tagesverlust von nicht einmal 1 Cent noch wesentlich geringer.
Die Investition in eine Solaranlage trägt zur Beschleunigung der Energiewende bei.
Hierbei handelt es sich um die bewusste Entscheidung der Klimaerwärmung entgegenzutreten. Mit jeder Kilowattstunde Sonnenenergie sparen Sie dieselbe Menge konventionell erzeugten Stroms. Ein
weiterer Vorteil besteht in der dezentralen Energieversorgung. Mit einem privaten Solarcarport oder einer Solar-Terrassenüberdachung entlasten Sie das Stromnetz.
Die Photovoltaik Anlagen machen ihre Besitzer zu Stromerzeugern. Produzieren diese mehr Energie, als sie verbrauchen, beliefern sie das öffentliche Netz. Das verschafft Ihnen Unabhängigkeit von
den großen Stromkonzernen.
Bevor Sie sich für eine Solaranlage entscheiden, sollten Sie sich über die 70%-Regelung bei Photovoltaik informieren.
Im Rahmen des Einspeisemanagements sorgt die Wirkleistungsbegrenzung für die Einspeisung des Stroms in einer festgelegten Höhe. Um welche Menge es sich handelt, verrät eine Messung am Netzanschlusspunkt. Um eine Überlastung des Stromnetzes zu verhindern, gibt es die 70%-Regelung bei PV. Gesetzlich geregelt ist sie in § 9 EEG, erstmals in der Neufassung vom 29.03.2012. Laut dieser nutzen Sie die Leistung der PV-Anlage nicht vollständig. Sie speisen maximal 70 Prozent ins öffentliche Netz ein.
Maximal 70% Einspeisen und den Rest können Sie selbst nutzen, hierzu können Sie einen Stromspeicher installieren.
Vor der 70%-Regelung durften Netzbetreiber von Anlagenbesitzern den Einbau eines Rundfunksteuergerätes verlangen. Dessen Preis variiert zwischen 1.000 und 1.500 Euro. Im Vergleich zur 70%-Regelung bei PV existiert keine Drosslung des Wechselrichters. Jedoch erhält der Netzbetreiber die Möglichkeit, die Anlage vom Netz zu trennen. Obgleich diese Option zur Wahl steht, lohnt sie sich für Ihre Anlagengröße nicht. Entscheiden Sie sich für ein Solarcarport oder eine Solar-Terrassenüberdachung, stellt die 70-Prozent-Regelung die bessere Alternative dar. Sie ist begrenzt auf kleine PV-Anlagen mit einer Leistung ab 7 kWp und einer Spitzenleistung von 25 kWp. Als vorteilhaft erweist es sich, dass der Netzbetreiber nicht in deren Betrieb eingreifen kann. Ein Nachteil ist die Reduzierung der Einspeisevergütung.
Die wichtigsten Punkte zu der Regelung bei Photovoltaik:
Beim Anschluss von Photovoltaik-Anlagen erhalten Sie zwei Optionen. Die Standard-Variante besteht in der 70%-Regelung bei PV. Bei dieser "harten" Version kommt es zur Begrenzung des Wechselrichters auf 70 Prozent der Anlagen-Einspeiseleistung. Die Solaranlage behält ihre volle Leistung. Wie sich die Begrenzung auswirkt, zeigt Ihnen die Grafik in der Anlage. Im Schnitt beträgt der Jahresverlust zwei bis drei Prozent. Mehrere Faktoren, beispielsweise:
die Ausrichtung von Photovoltaik-Anlagen, Dachneigung sowie Umwelteinflüsse beeinflussen ihn.
Entscheiden Sie sich bei uns für ein Solarcarport, enthält Ihr Auftrag einen Verschattung Hinweis. Dieser soll die dynamische Wirkleistungsbegrenzung unnötig machen. 70% weich bedeutet dabei, dass ein Energy Manager die Leistungsbegrenzung reguliert. Es existiert keine statische 70%-Regelung bei PV. Dagegen sorgt der Manager für eine vorausschauende Stromnutzung im eigenen Haushalt. Das Ziel besteht in einem hohen Stromverbrauch, wenn die Anlage die Hürde der 70%-Regelung überschreiten würde. Der Sinn ist, den Verlust durch die Wirkleistungsbegrenzung zu minimieren.
Entscheiden Sie sich für eine PV-Anlage auf dem Carport oder eine Solar-Terrassenüberdachung, möchten Sie für eine hohe Einspeisevergütung vielleicht 100 Prozent der Anlagenleistung ins Stromnetz
einspeisen. Daran hindert Sie die gesetzliche Begrenzung bei Anlagen mit Photovoltaik auf 70 Prozent. Auf den ersten Blick scheint sie unverständlich. Bei Solarstrom handelt es sich um eine
wichtige Ressource und erneuerbare Energie. Jedoch trägt die Reduzierung der Netzeinspeisung zur Stabilität des Stromnetzes bei.
Sie beugt einer lokalen Überlastung des Netzes vor. Befinden sich in Ihrer Umgebung viele Häuser mit PV-Anlagen auf dem Dach, ergibt die Abregelung Sinn. Zur Mittagszeit führt eine hohe
Intensität der Sonneneinstrahlung zu einer erheblichen Stromproduktion. Dadurch käme es zu einer Dysbalance zwischen der Stromerzeugung und der Stromnachfrage innerhalb der Niederspannungsebene.
Um dennoch einen störungsfreien Betrieb des Stromnetzes zu gewährleisten, stellen Sie die Begrenzung der Einspeiseleistung sicher. Praktische Auswirkungen der Regelung fallen begrenzt aus.
Bei einer Photovoltaik-Anlage entscheiden Sie, ob Sie den erzeugten Solarstrom selbst verbrauchen oder ins öffentliche Netz einspeisen. Das EEG legt fest, dass Netzbetreiber den Strom aus den Anlagen abnehmen müssen. Dessen Einspeisung erfolgt über den Hausanschluss.
Für jede Kilowattstunde Solarenergie, die Sie ins Netz einspeisen, zahlt der Netzbetreiber einen festgelegten Betrag. Für neu in Betrieb genommene Anlagen sinkt seit Januar 2021 die Einspeisevergütung monatlich. Die Bundesnetzagentur legt diese Depression fest und ermittelt daraus eine feste Einspeisevergütung. Wie viel Strom Sie ins Netz einspeisen dürfen, hängt von der Größe Ihrer Anlage ab. Nutzen Sie die fixe 70%-Begrenzung, handelt es sich um einen festgelegten Maximalwert, der abhängig von der Anlagenleistung steigt.
Bei einer PV-Anlage mit einem Leistung Peak von 30 kWp dürfen Sie maximal 21.000 kW jährlich einspeisen. Beträgt die Nennleistung Ihrer Anlage 7.000 Kilowattstunden jährlich, speisen Sie maximal 4.900 kW ein.
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